10 Millionen Euro Strafe für Uber

Niederländische Datenschutzbehörde: Konzern hat Rechte der Fahrer missachtet

Der US-Konzern Uber hat, so die Datenschutzbehörde der Niederlande, die Auskunftsrechte der Fahrer nicht ausreichend beachtet, die in der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, festgeschrieben sind. Aus diesem Grund verhängte sie ein Bußgeld in Höhe von zehn Millionen Euro über den Konzern, der in den Niederlanden seinen Hauptsitz in Europa hat.

Mangelnde Transparenz

Vorgeworfen wurde dem Konzern, dass er zum einen keine ausreichende Transparenz walten ließ, was die Speicherdauer der Daten von Fahrern aus Europa und deren Weitergabe in Drittländer anging. Außerdem sei es den Fahrern erschwert worden, ihre Rechte in Bezug auf den Datenschutz wahrzunehmen. Es sei unnötigerweise schwierig gewesen, die Herausgabe oder Einsicht der Daten zu beantragen. Das in der App dafür bereitgestellte Formular sei nämlich schlecht auffindbar gewesen.

Daten unstrukturiert und englischsprachig

Darüber hinaus habe Uber, sofern die Fahrer das Formular doch fanden und nutzten, die Informationen nicht so bereitgestellt, dass den Chauffeuren die Inhalte leicht zugänglich waren: Die Datei mit den personenbezogenen Daten sei nicht immer gut strukturiert gewesen und mithin nicht leicht zu interpretieren. Zudem wurden die Informationen auf Englisch übermittelt.

Höhe des Bußgelds

Bei der Festlegung des Bußgelds wurden die Schwere der Gesetzesverstöße und die Unternehmensgröße berücksichtigt. Betont wurde, dass Uber den Fahrern eine hohe Schwelle in den Weg gelegt hätte, falls sie ihren Anspruch auf Privatsphäre realisieren wollten. Der Konzern hat inzwischen Berufung eingelegt. Bis zum endgültigen Beschluss ist das Bußgeld nicht zu zahlen. Mittlerweile habe Uber Maßnahmen ergriffen, damit die Fahrer ihre Auskunftsrechte einfacher nutzen können. Das wurde positiv bewertet.

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