Wenn weniger als 20 Personen personenbezogene Daten Erheben, Verarbeiten oder Nutzen, wird kein Datenschutzbeauftragter benötigt. Nichtsdestotrotz gelten die Anforderungen der DSGVO auch für Ihr Unternehmen.
Wenn mehr als 19 Personen personenbezogene Daten automatisiert Erheben, Verarbeiten oder Nutzen, also regelmäßig mit diesen beschäftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dieser muss nicht zwangsläufig Angestellter Ihres Unternehmens sein.
Wir informieren Sie fundiert und passend auf Ihre Branche.
Personenbezogene Daten rechtssicher verarbeiten.
Schutz durch technische & organisatorische Maßnahmen.
Verantwortungsvoller Umgang mit Kundendaten.