IT-Sicherheit

 

Externer IT-Sicherheitsbeauftragter

Bei Unternehmen, die Informationstechnik (IT) einsetzen, sollte ein IT-Sicherheitsbeauftragter ernannt werden. Die Hauptfunktion des IT-Sicherheitsbeauftragten liegt darin, die Unternehmensleitung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hinsichtlich der IT-Sicherheit zu beraten und zu unterstützen. Neben dem eigenen Interesse die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit aller Daten zu gewährleisten, bestehen auch gesetzliche Vorgaben im Rahmen der Informationssicherheit, die die Geschäftsführung einhalten muss.

Der IT-Sicherheitsbeauftragte sollte folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Erstellung von Sicherheitsrichtlinien und -konzepten
  • Erstellung von Bedrohungs- und Risikoanalysen
  • Durchführung von Audits
  • Überprüfung von Sicherheitsvorfällen
  • Mitarbeit bei sicherheitsrelevanten Projekten
  • Durchführung von Schulungen
  • Informationsaustausch mit Fachbereichen und Projektverantwortlichen
  • Berichterstattung an Geschäftsführung