Gut zu wissen: Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 38 der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Die Stellung des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und anderen Organisationen muss einigen Anforderungen genügen, die in Art. 38 DSGVO definiert wurden.

  • Die erste Anforderung ist, dass sowohl die in dem Unternehmen beziehungsweise der Organisation Verantwortlichen wie auch Auftragsverarbeiter sicherstellen müssen, dass die Datenschutzbeauftragten frühzeitig und ordnungsgemäß bei allen Fragestellungen involviert werden, die mit dem Schutz der personenbezogenen Daten in einem Zusammenhang stehen.
  • Bei seinen Aufgaben ist der Datenschutzbeauftragte vom Verantwortlichen und vom Auftragsverarbeiter zu unterstützen: Sie stellen die nötigen Ressourcen zur Verfügung sowie den Zugang zu den personenbezogenen Daten und den Verarbeitungsvorgängen sicher.
  • Außerdem sorgen sie dafür, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen, um sein Fachwissen zu erhalten.
  • Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen sicherstellen, dass der Datenschutzbeauftragte keine Anweisungen in Bezug auf die Erfüllung seiner Aufgaben erhält.
  • Außerdem dürfen sie den Beauftragten aufgrund der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Aufgaben nicht benachteiligen oder abberufen.
  • Wichtig ist auch, dass der Datenschutzbeauftragte der obersten Managementebene direkt berichtet.
  • Die Datenschutzbeauftragten stehen allen betroffenen Personen als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um die Verarbeitung von deren personenbezogenen Daten oder um deren in der DSGVO festgeschriebenen Rechte geht.
  • Datenschutzbeauftragte sind zu Geheimhaltung und Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Parallel zu Ihren Aufgaben als Datenschützer können die Beauftragten auch andere Pflichten und Aufgaben wahrnehmen. Verantwortliche und Auftragsverarbeiter wiederum haben sicherzustellen, dass sich daraus keine Interessenskonflikte ergeben.

Was bedeutet das für den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen?

Diese doch recht abstrakt klingenden Vorgaben im konkreten Einzelfall anzuwenden, ist nicht immer einfach. Deswegen schauen wir, das Team von Datenschutz Prinz, uns immer genau an, wie die Situation in der jeweiligen Organisation ist, welche Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie die Datenschutzbeauftragten eventuelle Interessenkonflikte von vornherein vermeiden können.

Lassen Sie uns über die Stellung Ihres Datenschutzbeauftragten sprechen!

Wir sind gern bereit, Sie und Ihre internen Datenschutzbeauftragten umfassend zu beraten. Zudem können wir auch die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten übernehmen. Rufen Sie uns bitte unter 09122 6937302 an oder senden Sie uns auch gern eine Nachricht, damit wir einen individuellen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren können. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.

Ihr Team von Datenschutz Prinz

Bürgerrechtler kritisieren Datentransfer an das BK...
Ist ein schlechtes Gefühl ein immaterieller Schade...

Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.